Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre (Schmölln)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schmölln - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parken mit Parkscheibe (1h) vor dem Objekt
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz am Landratsamt
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Gäste/Besucher auf dem Sparkassenparkplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie R
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)
Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)
IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Stadtverwaltung Schmölln
Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln
IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10
BIC: GENODEF1SLR
Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG
Stadtverwaltung Schmölln
Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln
IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Formulare
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz
erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 15.10.2021
Stichwörter
Meldeauskunft, Datenschutz, Meldeamt, Melderegistersperre, Auskunftssperre aus dem Melderegister, Auskunftssperre, Auskunftssperre bei Wahlen, Einwohnermeldeamt, Meldewesen