Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen

    Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen 
    • Adressbuchverlage

    ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Online-Dienst

    Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen

    ID: L100038_213939192

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
    Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07806 Neustadt an der Orla

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 036481 85-2398

    Telefon Festnetz: 036481 85-0

    E-Mail: meldeamt@neustadtanderorla.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.

    Voraussetzungen

    Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Melderegistersperre, Meldeauskunft, Einwohnermeldeamt, Auskunftssperre, Meldeamt, Auskunftssperre aus dem Melderegister, Auskunftssperre bei Wahlen, Datenschutz, Meldewesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de