Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Wahl der kommunalen Volksvertretung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Organisation von Wahlen.

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
    Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
    Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
    Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
    Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Nobitz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 1

    04603 Nobitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Bürgermeister: Nobitz: nach Terminvereinbarung unter 03447 3108-0 Göpfersdorf: nach Terminvereinbarung unter 0162 6082899 Langenleuba-Niederhain: Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr Einwohnermeldestellen: nur nach vorheriger Terminvereinbarung Nobitz: 03447 3108-14 Saara: 03447 5133-18 (nur dienstags erreichbar) Langenleuba-Niederhain: 034497 810-15 allgemeine Verwaltung: Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di:  09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi:  geschlossen Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Fr:  09:00 – 12:00 Uhr Kassenstunden: Nobitz und Saara: Di:  09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Langenleuba-Niederhain: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 15:00 – 18:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten bleiben die Verwaltungsgebäude geschlossen. Grundsätzlich sollte von der Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Einwohnermeldestellen Gebrauch gemacht werden. Nur so ist sichergestellt, dass auch der jeweilige Ansprechpartner für die entsprechenden Anliegen bereitsteht. Urlaub, Außentermine u. dgl. können bei einer Terminvereinbarung berücksichtigt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 3108-0

    Fax: 03447 3108-29

    E-Mail: post@nobitz.de

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2007

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ortsgemeinderat, Abgeordnetenhaus, Stadtbürgerschaft, Wahl zur Bürgerschaft, Stadtrat, Mandat, Rat der Gemeinde, Wahlen, Samtgemeinde, Wahl der Bürgerschaft, Einheitsgemeinde, Ortswahl, Ratsversammlung, Stadtverordnetenversammlung, Verbandsgemeinderat, Wahlperiode, Marktgemeinderat, Bürgerschaft, Rat der Stadt, Stadtvertretung, Gemeinderat, Kommunalwahl, Gemeinde, Gemeindevertretung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024