Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
Wenn Sie Waffen und Munition erwerben bzw. besitzen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte.
Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Waffenbesitzkarte müssen Sie bei Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragen.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .
Kontakt
Formulare
Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Berichtigung eines europäischen Feuerwaffenpasses - (Thüringen)
Anzeige über Waffenerwerb / Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung - (Thüringen)
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Dort können Sie sich auch über mitzubringende Unterlagen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Jäger:
Erwerben Sie erstmals eine oder mehrere Jagdlangwaffen als Jäger aufgrund Ihres gültigen Jagdscheins, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen eine Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde beantragen und die erworbene/n Waffen eintragen lassen.
Erbe:
Wenn Sie infolge eines Erbfalls Schusswaffen erwerben müssen Sie binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragen. Die einmonatige Frist beginnt ebenso nach dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist. Für Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigte beginnt die Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bedürfnisgrund für die Erteilung der Waffenbesitzkarte (z. B. Sportschütze, Jäger, Brauchtumsschütze oder Erbe).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 18.01.2021