Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
Wenn Sie Waffen und Munition erwerben bzw. besitzen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte.
Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Waffenbesitzkarte müssen Sie bei Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragen.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 540-761
Fax: 03644 540-299
Internet
Formulare
Beiblatt zum Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen / sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
Anzeige über die Überlassung / den Erwerb / die Vernichtung von unbrauchbar gemachten Waffen
Kaufangebot Waffen, Munition und Zubehör
Anzeige nach § 58 Abs. 17 WaffG über den Altbesitz eines oder mehrerer Magazine oder Magazingehäuse
Antrag auf Mitbenutzung einer Waffenbesitzkarte (§ 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG)
Selbstauskunft über die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Mitteilung über den Erwerb und die Überlassung von Schusswaffen innerhalb der Anzeigefrist
Unterrichtung der örtlichen Polizeidienststelle
Anzeige über das Abhandenkommen von Waffen / Munition / Erlaubnisurkunden
Mitteilung über den Erwerb und die Überlassung von Schusswaffen innerhalb der Anzeigefrist
Mitteilung über den Umzug ins Ausland
Antrag auf Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und/oder Munition
nzeige über die Inbesitznahme von Waffen und Munition, deren Erwerb erlaubnispflichtig ist (Finder, Insolvenzverwalter, Gerichtsvollzieher etc.)
Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - (Thüringen)
Anzeige über Waffenerwerb / Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung - (Thüringen)
Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Berichtigung eines europäischen Feuerwaffenpasses - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Dort können Sie sich auch über mitzubringende Unterlagen informieren.
Fristen
Jäger:
Erwerben Sie erstmals eine oder mehrere Jagdlangwaffen als Jäger aufgrund Ihres gültigen Jagdscheins, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen eine Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde beantragen und die erworbene/n Waffen eintragen lassen.
Erbe:
Wenn Sie infolge eines Erbfalls Schusswaffen erwerben müssen Sie binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragen. Die einmonatige Frist beginnt ebenso nach dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist. Für Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigte beginnt die Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bedürfnisgrund für die Erteilung der Waffenbesitzkarte (z. B. Sportschütze, Jäger, Brauchtumsschütze oder Erbe).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 18.01.2021
Stichwörter
Sportwaffen, Gewehr, Revolver, Jagen, Jäger, Jagdwaffen, Waffenbesitzkarte, Pistole, Sportschütze, Brauchtumsschütze