Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
Wenn Sie Waffen und Munition erwerben bzw. besitzen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte.
Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Hinweise für Hildburghausen: Waffenangelegenheiten
Waffenangelegenheiten
Der Umgang mit Waffen und Munition bedarf grundsätzlich der Erlaubnis. Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Umgang mit Waffen oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Waffenrechtliche Erlaubnisse werden nach entsprechender Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen in
Form von
Waffenbesitzkarten
Waffenschein
Munitionerwerbsberechtigungen
Schießerlaubnissen
Zulassung von Schießstätten
Waffen- und Munitionshandelserlaubnissen sowie
Ausnahmegenehmigungen erteilt
Der Antragsteller muss volljährig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie Sachkunde besitzen.
Der private Waffenerwerb und Waffenbesitz bzw. der sonstige Umgang mit Waffen setzt ein Bedürfnis voraus. Die Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und das Fortbestehen des Bedürfnisses sind in regelmäßigen Abständen, mindestens nach Ablauf von drei Jahren, erneut zu prüfen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Waffenbesitzkarte müssen Sie bei Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragen.
Hinweise für Hildburghausen: Waffenangelegenheiten
Ordnungsamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-318
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Kontakt
Internet
Formulare
Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - (Thüringen)
Anzeige über Waffenerwerb / Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung - (Thüringen)
Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Berichtigung eines europäischen Feuerwaffenpasses - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Dort können Sie sich auch über mitzubringende Unterlagen informieren.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hildburghausen: Waffenangelegenheiten
Fristen
Jäger:
Erwerben Sie erstmals eine oder mehrere Jagdlangwaffen als Jäger aufgrund Ihres gültigen Jagdscheins, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen eine Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde beantragen und die erworbene/n Waffen eintragen lassen.
Erbe:
Wenn Sie infolge eines Erbfalls Schusswaffen erwerben müssen Sie binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragen. Die einmonatige Frist beginnt ebenso nach dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist. Für Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigte beginnt die Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bedürfnisgrund für die Erteilung der Waffenbesitzkarte (z. B. Sportschütze, Jäger, Brauchtumsschütze oder Erbe).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 18.01.2021
Stichwörter
Sportwaffen, Gewehr, Revolver, Jagen, Jäger, Jagdwaffen, Waffenbesitzkarte, Pistole, Sportschütze, Brauchtumsschütze