Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
Wenn Sie Waffen und Munition erwerben bzw. besitzen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte.
Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Hinweise für Erfurt: Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren
Erteilung, Versagung, Entzug von Erlaubnissen
- zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen
- zum Führen von Signalwaffen, Schreckschuss- und Reizstoffwaffen
- zum Salut- und Böllerschießen sowie zum Führen von Waffen zu diesem Zweck
- zum Betrieb von Schießstätten sowie Anzeigen zur Betriebsaufnahme und Überwachung
- Waffenhandelserlaubnis
Formulare vom Thüringer Formularservice des Thüringenportals:
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Waffenbesitzkarte müssen Sie bei Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 52, 61, 155, 234/235
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Bus: 9, 51, 60
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Meister (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7808
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Herr Karran (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7813
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Herr Weiße (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7805
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Herr Westphal (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7818
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Dort können Sie sich auch über mitzubringende Unterlagen informieren.
Hinweise für Erfurt: Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren
auf Anfrage
Fristen
Jäger:
Erwerben Sie erstmals eine oder mehrere Jagdlangwaffen als Jäger aufgrund Ihres gültigen Jagdscheins, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen eine Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde beantragen und die erworbene/n Waffen eintragen lassen.
Erbe:
Wenn Sie infolge eines Erbfalls Schusswaffen erwerben müssen Sie binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragen. Die einmonatige Frist beginnt ebenso nach dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist. Für Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigte beginnt die Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bedürfnisgrund für die Erteilung der Waffenbesitzkarte (z. B. Sportschütze, Jäger, Brauchtumsschütze oder Erbe).
Hinweise für Erfurt: Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren
Kosten entsprechend der Kostenverordnung zum Waffengesetz
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 18.01.2021
Stichwörter
Sportwaffen, Gewehr, Revolver, Jagen, Jäger, Jagdwaffen, Waffenbesitzkarte, Pistole, Sportschütze, Brauchtumsschütze