Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass beantragen eines vorläufigen Passes

    Sie benötigen dringend einen Reisepass und weder ein regulärer noch ein Expresspass können rechtzeitig ausgestellt werden? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Sie können sich einen vorläufigen Reisepass nur in begründeten Einzelfällen ausstellen lassen. Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich. Er kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses - auch im Expressverfahren (Herstellungsdauer maximal 72 Stunden) - nicht mehr möglich ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
     
    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich

    • an die Passbehörde der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer alleinigen oder Hauptwohnung gemeldet sind, oder
    • an die Verwaltungsgemeinschaft, die die Aufgabe der Passbehörde erfüllt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Blankenhain - Bürgerbüro & Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 4

    99444 Blankenhain

    Behindertenparkplatz: Marktstraße
    Anzahl: 1
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Marktstraße
    Anzahl: 20
    Gebühren: ja

    August-Bebel-Straße / Weimarer Straße

    Bus: 14

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Es gibt zwei Eingänge.
    Einer befindet sich im Innenhof der Verwaltung rechts,
    der andere Eingang ist vom Parkplatz aus zugänglich.

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/Tourismus Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr Verwaltung Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung Bürgermeistersprechstunde 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036459 440-22

    Telefon Festnetz: 036459 440-30

    Telefon Festnetz: 036459 440-10

    E-Mail: einwohnermeldeamt@blankenhain.de

    Bankverbindung

    Stadt Blankenhain

    Empfänger: Stadt Blankenhain

    IBAN: DE72 1203 0000 0000 9334 32

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Weitere Informationen

    Behindertenklingel im Innenhof

    Version

    Technisch erstellt am 10.10.2016 (von: Müller-Denner, Ulrike)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
      • ​​​​​​Hinweis: Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
    • Ihr bisheriger Reisepass (sofern bereits vorhanden), auch wenn er ungültig ist
    • Ihr Personalausweis
    • Gegebenenfalls ist eine Personenstandsurkunde (bei ledigen Personen: Geburtsurkunde; bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen: Heiratsurkunde) erforderlich, zum Beispiel bei Unklarheiten der Namensschreibweise. Dabei wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden.
    • Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
    • Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Ausstellung des vorläufigen Dokumentes erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung von einer unzuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragsstellers wahrgenommen wird.: Gebühr 26.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
    • Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 17.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)