Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) müssen Sie eine neue beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, müssen Sie dies melden.
Zugleich beantragen Sie dann gleich persönlich eine neue Zulassungsbescheinigung.
Online-Dienst
iKfz_Zulassung
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- giropay
- Paypal
- Kreditkarten
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
- bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
- bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder, bei Behörden, die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Kfz-Zulassungswesen
Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsbehörde befassen sich mit Anträgen auf Zulassung von Neufahrzeugen, Halterwechsel, Wiederzulassung von stillgelegten Fahrzeugen, Stilllegungen und Ersatz der Zulassungsbescheinigung bei Verlust oder Änderung der Eintragungen bei Änderung der persönlichen Verhältnisse. Falls Sie eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug zur Einreise in eine entsprechende Umweltzone benötigen, erhalten Sie diese ebenfalls in der Kfz-Zulassungsbehörde. In den Aufgabenbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen außerdem die Kfz-Kennzeichen. Erteilung und Ersatz von Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen, Händlerkennzeichen und die Reservierung und Vergabe von Wunschkennzeichen sowie Ausfuhrkennzeichen sind nur einige der Tätigkeiten, die hier wahrgenommen werden.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 205
Bus: 216
Bus: 243
Bus: 201
Bus: 210
Bus: 208
Bus: 242
Bus: 211
Bus: 206
Bus: 220
Bus: 200
Bus: 212
Bus: 209
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Verlusterklärung über die Zulassungsbescheinigung bzw. vorderes oder hinteres Kennzeichen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- Fahrzeugschein
- bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
- Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt
Formulare
Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder Sitz Ihres Unternehmens.
Manche Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.08.2024