Verkehrsraumeinschränkung ErlaubnisOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

    Zum Beispiel wirken sich viele Arbeiten auf den öffentlichen Verkehrsraum aus wie Straßenbaumaßnahmen oder die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts sowie das Lagern von Baumaterial.

    Für die Ausführung solcher Arbeiten werden Festlegungen getroffen, zum Beispiel

    wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,

    ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, 

    wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.

    Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.

    Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

    Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvollsperrung oder Fahrbahnteilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten auf Radwege oder Gehwege auswirken.

    Vor der Erteilung der Anordnung werden oft auch Kommune, Polizei und Straßenbaulastträger angehört.

    Online-Dienst

    Anderweitige Straßennutzung nach Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    ID: L100038_215008261

    Beschreibung

    Die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen über den Gemeingebrauch hinaus wird als Sondernutzung bezeichnet und bedarf einer Erlaubnis. Regelmäßig ist dies beispielsweise bei der Aufstellung von Containern und Gerüsten bzw. bei Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund gegeben.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Verkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 738-830

    Telefon Festnetz: 03628 738-800

    E-Mail: vka@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Pößneck - Fachbereich Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Straße 1

    07381 Pößneck

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr * Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr * und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03647 500-100

    Telefon Festnetz: 03647 500-263

    E-Mail: Ordnungsamt@poessneck.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Verkehr Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Oschitzer Straße 4

    07907 Schleiz

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
      Linie:
      • Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 13 55

    07903 Schleiz

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03663 488-512

    Telefon Festnetz: 03663 488-655

    Telefon Festnetz: 03663 488-643

    Telefon Festnetz: 03663 488-644

    E-Mail: strassenverkehr@lrasok.thueringen.de

    Formulare

    Art. 13 DSGVO - Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten (Direkterhebung beim Betroffenen) Strassenverkehrsbehoerde

    Stichwörter

    Verkehr Straßenverkehrsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung kann formlos per Post oder E-Mail gestellt werden.

    Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.

    Formulare

    Formlos

    Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Verkehrsraumeinschränkung kann es auch im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen kommen.

    Diese Hinweise finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 17.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrsrechtliche Anordnung, Umleitung einrichten, Vollsperrung, Baustelle einrichten, Beschilderung, Poller, Straßenbaustelle, Straße sperren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English