Bauen - Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung - bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Beschreibung
Eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch (BauGB) dient der Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne. Eine Veränderungssperre wird von der Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Mit einer Veränderungssperre sollen die mit dem Bebauungsplan verbundenen Zielsetzungen gesichert werden. Ist eine Veränderungssperre beschlossen, so dürfen Bauvorhaben nicht durchgeführt werden, bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und es dürfen keine erheblich oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden. Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre ist zeitlich befristet.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
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Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung - Ausnahmegenehmigung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis als untere Bauaufsichtsbehörden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ausschließlich nach Terminvereinbarung: Montag 07:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: jeden 2. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
07903 Schleiz
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 13 55
07903 Schleiz
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Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Art. 13 DSGVO - Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten - Bauordnung
Stichwörter
Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz
Formulare
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:
Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024
Metainformation
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