Unterhaltszahlung
Nach der Ehescheidung haben Kinder bzw. die ehemaligen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt.
Beschreibung
Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.
Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.
Kindesunterhalt
Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.
Ehegattenunterhalt
Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Busbahnhof Schützenplatz
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Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Kontakt
Fax: 036691 70-751
E-Mail: ja@lrashk.thueringen.de
Weitere Informationen
Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit10.01.2013 am 10.01.2013