Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt
Adresse
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Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Kontakt
Fax: 036691 70-751
E-Mail: ja@lrashk.thueringen.de
Zuständigkeit für
Kreis Saale-Holzland-Kreis (Thüringen)
- Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
- Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft
- Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
- Die gemeinsame Sorge erklären
- Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
- Ein fremdes Kind adoptieren
- Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII beantragen
- Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
- Elterngeld - Berechnung
- Elterngeld beantragen
- Elterngeld Beratung erhalten
- Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
- Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
- Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Erziehungshilfe
- Familienerholung - Förderung kommunal
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Frühförderung behinderter Kinder
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Jugendarbeit
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendschutz - Informationen
- Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
- Kind in KiTa anmelden
- Kindernotruftelefon
- Kindeswohlgefährdung
- Krankenhilfe für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Alleinerziehende mit Kindern in gemeinsamen Wohnformen
- Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss beantragen um einen finanziellen Vorschuss zu erhalten falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann (gilt auch im Falle des Todes des Partners / der Partnerin). • Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen und gegebenenfalls zu beurkunden und um Unterstützung zu erfahren diesen Unterhalt einzufordern
- Unterhaltszahlung
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche, Begleitung
- Vormundschaft
- Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeperson beantragen
- Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen
Weitere Informationen
Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.