Unterhaltszahlung
Nach der Ehescheidung haben Kinder bzw. die ehemaligen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt.
Beschreibung
Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.
Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.
Kindesunterhalt
Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.
Ehegattenunterhalt
Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen.
Ansprechpartner
Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Elterngeld, BaFöG und Unterhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-5366(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5364(Elterngeld)
Telefon Festnetz: 03631 911-5359(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)
Telefon Festnetz: 03631 911-5353(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)
Telefon Festnetz: 03631 911-5358(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5367(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5363(Elterngeld)
Telefon Festnetz: 03631 911-5351(Unterhaltsvorschuss)
E-Mail: Unterhalt@lrandh.thueringen.de
E-Mail: bafoeg@lrandh.thueringen.de
E-Mail: elterngeld@lrandh.thueringen.de
E-Mail: uvg@lrandh.thueringen.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit10.01.2013 am 10.01.2013