Unterhaltszahlung
Nach der Ehescheidung haben Kinder bzw. die ehemaligen Ehegatten Anspruch auf Unterhalt.
Beschreibung
Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.
Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.
Kindesunterhalt
Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.
Ehegattenunterhalt
Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen.
Zuständigkeit
Hinweise für Suhl: Unterhaltszahlung
Ansprechpartner:
Tel.: 03681/ 74 - 24 34
oder
Tel.: 03681/ 74 - 24 35
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Tel.: 03681/ 74 - 24 35
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Sozialhilfe / Nachrang
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis : 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Bürgeramt) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0368174 2850(ltd. SB Eingliederungshilfe)
Telefon Festnetz: 0368174 2887(SB Wohnungslosenhilfe)
Telefon Festnetz: 0368174 2402(SB Sozialhilfe)
Telefon Festnetz: 0368174 2860(SB f. Sozialhilfe / Hilfe zur Pflege)
Telefon Festnetz: 0368174 2862(SB Hilfe zur Pflege)
Telefon Festnetz: 0368174 2868(SB für Sozialhilfe / Nachrang Unterhalt)
Telefon Festnetz: 0368174 2858(SB sinnesspez. Frühförderung)
Weitere Informationen
Weitere Telefoonummern für Ihr Anliegen:
Behinderung/Nachteilsausgleich - Feststellung - 03681 742866
Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung - 03681 742886
Schwerbehindertenangelegenheiten - 03681 742886
Schwerbehindertenausweis - 03681 742886
Sinnesbehindertengeld - 03681 742870/ 03681 742884
Behindertenhilfe - 03681 742859
Bildung und Teilhabe 03681 742870/ 03681 742884
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) - 03681 742868
Heimbetreuung - 03681 742851
Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe) - 03681 742851
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) - 03681 742868
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) - 03681 742851
Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe) - 03681 742851
Pflege teilstationär [U] - 03681 742851
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Familienförderung / Leistung
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Hausanschrift
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Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742530(Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 03681 742528(SB wirtsch. Jugendhilfe Kitas/Hort)
Telefon Festnetz: 03681 742556(SB BaföG / Elterngeld)
Telefon Festnetz: 03681 742635(SB Bundeselterngeld)
Telefon Festnetz: 03681 742435(SB Vatersch.- u. Unterhaltsangelegenheiten)
Telefon Festnetz: 03681 742503(SB Unterhaltsvorschuss)
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit10.01.2013 am 10.01.2013