Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Familienförderung / Leistung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz:
Anzahl: 53
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742530(Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 03681 742528(SB wirtsch. Jugendhilfe Kitas/Hort)
Telefon Festnetz: 03681 742556(SB BaföG / Elterngeld)
Telefon Festnetz: 03681 742635(SB Bundeselterngeld)
Telefon Festnetz: 03681 742435(SB Vatersch.- u. Unterhaltsangelegenheiten)
Telefon Festnetz: 03681 742503(SB Unterhaltsvorschuss)
Zuständigkeit für
Suhl
- Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft
- Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Die gemeinsame Sorge erklären
- Elterngeld - Berechnung
- Elterngeld beantragen
- Elterngeld Beratung erhalten
- Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
- Gebühren für den Hortbesuch ermitteln lassen
- Hortbesuch ändern
- Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung
- Hortbetreuung
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsvorschuss beantragen um einen finanziellen Vorschuss zu erhalten falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann (gilt auch im Falle des Todes des Partners / der Partnerin). • Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen und gegebenenfalls zu beurkunden und um Unterstützung zu erfahren diesen Unterhalt einzufordern
- Unterhaltszahlung
- Vaterschaftsanerkennung
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice