Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Informationen zum Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden

    Wenn Sie alleinerziehend sind und nicht oder nur unregelmäßig vom anderen Elternteil den Unterhalt für Ihr Kind erhalten, dann können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil/vom Unterhaltsverpflichteten nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.
     
    Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Mindestunterhaltes. Die Unterhaltsvorschussleistung wird monatlich in Höhe des für die betreffende Altersstufe maßgeblichen Mindestunterhalts gezahlt. Hiervon wird der Betrag des Kindergeldes abgezogen, wenn der alleinstehende Elternteil Anspruch auf das volle Kindergeld hat.
     
     Seitdem 01.01.2024 gelten folgende Beträge für den Unterhaltsvorschuss:

    • für Kinder bis zu 5 Jahren 230 Euro pro Monat
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301 Euro pro Monat
    • für Kinder von 12 bis 18 Jahren 395 Euro pro Monat

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss Online - Antrag und Änderungsmitteilung

    ID: L100038_216285219

    Beschreibung

    Mit dem digitalen Antrag auf Unterhaltsvorschuss und der elektronischen Änderungsmitteilung zum Unterhaltsvorschuss können Sie sich den Weg zur Unterhaltsvorschussstelle sparen. Hier geht's zur elektronischen Antragstellung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.06.2023 (von: Häusler, Sarah)

    Technisch geändert am 05.06.2023 (von: Häusler, Sarah)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Unterhaltsvorschuss-Stellen der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Rechtsschutz, Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Unterhaltsvorschuss

    Alleinerziehende Elternteile haben es oftmals schwer Kinder, Arbeit und Haushalt zu bewältigen. Zusätzliche Probleme bereitet es, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend für den Unterhalt der Kinder aufkommen kann oder will. In diesen Fällen kann zur finanziellen Unterstützung ein Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Busbahnhof

    Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243


    Wielandstraße

    Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt@lra-soemmerda.de(Jugendamt)

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - (EfA-Version)
    Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder ab 12 Jahren - (EfA-Version)

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2019 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Häusler, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Zusätzlich zum Antragsformular ist je nach Einzelfall erforderlich:

    • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes 
    • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils 
    • bei ausländischen Kindern / Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel 
    • die Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft 
    • der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss 
    • bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil 
    • Gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens 
    • die aktuelle Steuerkarte
    • bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
    • Einkommensnachweise über: 
      • Kindergeld 
      • Gegebenenfalls Halbwaisenrente
      • Gegebenenfalls Unterhaltszahlungen 
    • Gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzes anderer Unterhaltsvorschusskassen 
    • Gegebenenfalls SGB II-Bescheid
    • Gegebenenfalls Schulbescheinigung

    Formulare

    Das Formulare und Merkblätter sind im Thüringer Formularservice verfügbar.

    Voraussetzungen

    Ein Kind erhält Unterhaltsvorschuss bis zum Tag vor Vollendung des 12. Lebensjahres, wenn es

    a) im Bundesgebiet bei (nur) einem seiner Elternteile lebt, der

    • ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
    • von seinem Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder
    • dessen Ehegatte / Lebenspartner für voraussichtlich sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist, und

    b) nicht oder nicht regelmäßig

    • Unterhalt von dem anderen Elternteil oder
    • wenn dieser gestorben ist, Waisenbezüge erhält.

    Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

    • Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld.
    • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
    • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens EUR 600 und erhalten ergänzendes Bürgergeld.

    Ausländische Kinder: Bei ausländischen Staatsangehörigen müssen zusätzliche ausländerrechtliche Voraussetzungen vorliegen. Diese werden im Einzelfall geprüft (vorzulegen ist unbedingt der jeweilige Aufenthaltstitel).
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Unterhaltsvorschuss kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 20.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)