Unterhaltsheranziehung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, dann werden unter Umständen auch Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Zuständigkeit
Die Unterhaltspflichtigen werden von den örtlichen Sozialämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Eine Beratung erfolgt im Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Sozialamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Kontakt
Internet
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
Postfachadresse
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Unterhaltspflicht, Verwandte, Sozialamt, Hilfe zum Lebensunterhalt, Angehörige, unterhaltspflichtig, Elternunterhalt, BGB, Eltern