Elternunterhalt Festsetzung

    Unterhaltsheranziehung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, dann werden unter Umständen auch Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Beschreibung

    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Zuständigkeit

    Die Unterhaltspflichtigen werden von den örtlichen Sozialämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
    Eine Beratung erfolgt im Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - II.1.4 Sachgebiet Unterhalt

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-561

    Telefon Festnetz: 03632 741-642

    Fax: 03632 741-88561

    E-Mail: jugendamt@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Unterhaltspflicht, Verwandte, Sozialamt, Hilfe zum Lebensunterhalt, Angehörige, unterhaltspflichtig, Elternunterhalt, BGB, Eltern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de