Landratsamt Kyffhäuserkreis - II.1.4 Sachgebiet Unterhalt
Adresse
Postanschrift
Markt 8
99706 Sondershausen
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-561
Telefon Festnetz: 03632 741-642
Fax: 03632 741-88561
E-Mail: jugendamt@kyffhaeuser.de
Zuständigkeit für
Kreis Kyffhäuserkreis (Thüringen)
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft
- Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Die gemeinsame Sorge erklären
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss beantragen um einen finanziellen Vorschuss zu erhalten falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann (gilt auch im Falle des Todes des Partners / der Partnerin). • Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen und gegebenenfalls zu beurkunden und um Unterstützung zu erfahren diesen Unterhalt einzufordern
- Unterhaltszahlung
- Vaterschaftsanerkennung