Unterhaltsheranziehung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, dann werden unter Umständen auch Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Zuständigkeit
Die Unterhaltspflichtigen werden von den örtlichen Sozialämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Eine Beratung erfolgt im Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.
Ansprechpartner
Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Elterngeld, BaFöG und Unterhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-5366(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5364(Elterngeld)
Telefon Festnetz: 03631 911-5359(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)
Telefon Festnetz: 03631 911-5353(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)
Telefon Festnetz: 03631 911-5358(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5367(Bafög & Kitabeiträge)
Telefon Festnetz: 03631 911-5363(Elterngeld)
Telefon Festnetz: 03631 911-5351(Unterhaltsvorschuss)
E-Mail: Unterhalt@lrandh.thueringen.de
E-Mail: bafoeg@lrandh.thueringen.de
E-Mail: elterngeld@lrandh.thueringen.de
E-Mail: uvg@lrandh.thueringen.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Unterhaltspflicht, Verwandte, Sozialamt, Hilfe zum Lebensunterhalt, Angehörige, unterhaltspflichtig, Elternunterhalt, BGB, Eltern