Unterhaltsheranziehung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, dann werden unter Umständen auch Ihre unterhaltspflichtigen Verwandten von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Beschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Zuständigkeit
Die Unterhaltspflichtigen werden von den örtlichen Sozialämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Eine Beratung erfolgt im Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parken vor dem Dienstgebäude möglich
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Herderstraße
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag nur nach Vereinbarung Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag nur nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Sozialamt, Elternunterhalt, Eltern, Verwandte, Unterhaltspflicht, Angehörige, unterhaltspflichtig, BGB, Hilfe zum Lebensunterhalt