Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parken vor dem Dienstgebäude möglich
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Herderstraße
Straßenbahn: Linie 3
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag nur nach Vereinbarung Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0365 838-3490
E-Mail: beistandschaften@gera.de
Zuständigkeit für
Gera
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft
- Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Die gemeinsame Sorge erklären
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss beantragen um einen finanziellen Vorschuss zu erhalten falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann (gilt auch im Falle des Todes des Partners / der Partnerin). • Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen und gegebenenfalls zu beurkunden und um Unterstützung zu erfahren diesen Unterhalt einzufordern
- Unterhaltszahlung
- Vaterschaftsanerkennung