Tierseuchen
Tierseuchebekämpfung dient dem Schutz von Mensch und Tier.
Beschreibung
Die Gesundheit an Mensch und Tier ist die wesentliche Aufgabe des Veterinärwesens. Die öffentlichen Gesundheitsaufgaben im Veterinärbereich werden von der Veterinärverwaltung wahrgenommen.
Zuständigkeit
Im Freistaat Thüringen obliegt der Tierseuchenschutz dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) im übertragenen Wirkungskreis.
Sie können zur Erfüllung von Aufgaben bei der Tierseuchenbekämpfung die Tiergesundheitsdienste der Thüringer Tierseuchenkasse hinzuziehen.
Amtliche und andere notwendige labordiagnostische Untersuchungen werden im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt.
Verantwortlich für die Tierseuchenentschädigung und die vorbeugenden Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ist die Tierseuchenkasse.
Ansprechpartner
Landratsamt Gotha - Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz; Tierarzneimittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
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Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch bei der
Gültigkeitsgebiet
Thüringen