Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen - Aufstellung beantragen (StVO)

    Verkehrsregelnde Maßnahmen, wie das  Aufstellen von Verkehrszeichen, werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet.

    Beschreibung

    Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum § 45 StVO (Schmölln)

    ID: L100038_211370400

    Beschreibung

    ThAVEL-Prozess der Stadt Schmölln

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    Sprache

    Englisch

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    Sprache: de

    Verlängerung/Nachtrag einer bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnung oder Sondernutzung (Schmölln)

    ID: L100038_211416103

    Beschreibung

    ThAVEL-Prozess der Stadt Schmölln

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    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörden

    • der Landkreise und kreisfreien Städte,
    • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
    • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Schmölln - Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 3

    04626 Schmölln

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parken mit Parkscheibe (1h) vor dem Objekt
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz am Landratsamt
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gäste/Besucher auf dem Sparkassenparkplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie R

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 034491 76-184

    Telefon Festnetz: 034491 76-0

    E-Mail: verkehrsbehoerde@schmoelln.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10

    BIC: GENODEF1SLR

    Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG

    Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 65

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Straße 1a

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zeitzer Str./Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel.03447 586-602), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619, -622, -618, -621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de.

    Kontakt

    Fax: 03447 586-629

    Telefon Festnetz: 03447 586-626

    E-Mail: strassenverkehr@altenburgerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57332-1462

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.

    Formulare

    Sind bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

    Voraussetzungen

    Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.

    Rechtsbehelf

    Zuständige Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Verfahrensablauf

    Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft . In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.

    Fristen

    Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.

    Bearbeitungsdauer

    Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.

    Kosten

    Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    In einigen Städten und Gemeinden wird ein Bürgerservice angeboten, welcher nähere Auskünfte geben kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    StVO, Verkehrsregelung, Verkehrszeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English