Sterbeurkunde AusstellungOnline erledigen

    Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_213201060

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können: - Ehegatten und Lebenspartner - Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. - Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bürgel

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    07616 Bürgel

    Kontakt

    Fax: 036692 22253

    Telefon Festnetz: 036692 491-0

    E-Mail: buergermeister@stadt-buergel.de

    Internet

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Stadtroda

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße des Friedens 17

    07646 Stadtroda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Amtsplatz
      Anzahl: 5  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Amtsplatz
      Anzahl: 40  Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Donnerstag 9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036428 61192

    Telefon Festnetz: 036428 441-0

    E-Mail: Rathaus@stadtroda.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehegatte
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

    Verfahrensablauf

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    tot, Beerdigung, Todesbescheinigung, Sterbefall, Leichenpass, Hinterbliebene, Sterbefallbeurkundung, Bestattung, Beerdigungsschein, Leichenschauschein, Sterbeurkunde, Standesamt, Tod, gestorben, Standesamtsangelegenheit, Sterbefallanzeige, Urkunde, Bestattungsinstitut, Totenschein, Standesamtsangelegenheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English