Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_213008927

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Apolda - Archiv

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Str. 4

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände August-Bebel-Straße 4
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr Hinweis: Wir bitten um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 650460(Fr. Hegner)

    Fax: 03644 650462

    E-Mail: stadtarchiv@apolda.de

    Kontaktperson

    • Frau Carina Hegner (Mitarbeiterin Stadtarchiv)

      Telefon Festnetz: +49 3644 650460

      E-Mail: stadtarchiv@apolda.de

    • Frau Vanessa Putze (Sachbearbeiterin Personalwesen / Stadtarchiv)

      Telefon Festnetz: +49 3644 650142 / 461

      E-Mail: stadtarchiv@apolda.de

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Apolda - Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schloß 1

    99510 Apolda

    Eingang B

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schloßparkplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 650441(Fr. Müller)

    Fax: 03644 650449

    Telefon Festnetz: 03644 650440(Frau Müller-Bergner)

    Telefon Festnetz: 03644 650444(Frau Kunze)

    Telefon Festnetz: 03644 650443(Frau Dedekind)

    E-Mail: standesamt@apolda.de

    Kontaktperson

    • Frau Marika Müller-Bergner (Standesbeamtin)

      Telefon Festnetz: +49 3644 650440

      E-Mail: standesamt@apolda.de

    • Frau Margit Kunze (Abteilungsleiterin Bürgerservice)

      Telefon Festnetz: +49 3644 650444

      E-Mail: standesamt@apolda.de

    • Frau Sandra Dedekind (Standesbeamtin)

      Telefon Festnetz: +49 3644 650443

      E-Mail: standesamt@apolda.de

    • Frau Jana Müller (Sachbearbeiterin Sportangelegenheiten / Standesamt)

      Telefon Festnetz: +49 3644 650441

      E-Mail: sport@apolda.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehegatte
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

    Verfahrensablauf

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Leichenpass, Urkunde, Tod, Sterbefallanzeige, Sterbefall, Bestattung, Standesamtsangelegenheit, Totenschein, Sterbefallbeurkundung, tot, Todesbescheinigung, Leichenschauschein, Bestattungsinstitut, gestorben, Standesamtsangelegenheiten, Sterbeurkunde, Beerdigungsschein, Standesamt, Hinterbliebene, Beerdigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de