Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Online-Dienst
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Apolda - Archiv
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände August-Bebel-Straße 4
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr Hinweis: Wir bitten um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Kontakt
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Stadtverwaltung Apolda - Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Schloßparkplatz
Gebühren: ja
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 650440(Frau Müller-Bergner)
Telefon Festnetz: 03644 650443(Frau Dedekind)
Telefon Festnetz: 03644 650444(Frau Kunze)
Telefon Festnetz: 03644 650441(Fr. Müller)
Fax: 03644 650449
E-Mail: standesamt@apolda.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehegatte
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021