Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_213008962

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können: - Ehegatten und Lebenspartner - Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. - Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

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    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 7

    99958 Tonna

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@vg-fahner-hoehe.de

    Telefon Festnetz: 036042 757-45

    Fax: 036042 757-50

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 29.02.2024 (von: Offenhammer, Hendrik)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Offenhammer, Hendrik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehegatte
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)