Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_213007025

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können: - Ehegatten und Lebenspartner - Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. - Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 7

    98596 Brotterode-Trusetal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036840 4019-29

    Telefon Festnetz: 036840 4019-0

    E-Mail: info@brotterode-trusetal.de

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehegatte
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

    Verfahrensablauf

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Urkunde, Beerdigungsschein, Sterbefall, Sterbeurkunde, Tod, Todesbescheinigung, Bestattung, tot, Hinterbliebene, Totenschein, gestorben, Leichenpass, Standesamtsangelegenheiten, Beerdigung, Leichenschauschein, Standesamt, Standesamtsangelegenheit, Sterbefallanzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de