Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Online-Dienst
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz
Beschreibung
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Geisa
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Marktplatz 27
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses
Stadtverwaltung Geisa - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Athanasius-Kircher-Straße
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Zur Beurkundung von Sterbefällen zusätzlich geöffnet: Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Für Anmeldungen zur Eheschließungen wird Terminvereinbarung empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Kontakt
Fax: 036967 69-119
Telefon Festnetz: 036967 69-131
E-Mail: moeller_s@geisa.de
E-Mail: standesamt@geisa.de
Internet
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehegatte
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
Verfahrensablauf
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Sterbefall, Bestattung, Standesamtsangelegenheit, Sterbeurkunde, Leichenschauschein, Leichenpass, tot, Beerdigungsschein, Todesbescheinigung, Totenschein, Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Standesamt, Sterbefallanzeige, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Beerdigung, Hinterbliebene, gestorben, Tod