Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_216141418

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können: - Ehegatten und Lebenspartner - Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. - Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Zuständig für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde ist immer das Standesamt, in dessen Bereich das Ereignis eingetreten ist, also bei dem Standesamt, welches den Personenstand beurkundet hat. Hierbei ist entscheidend, wo Sie oder die entsprechende Person geboren sind/ist, wo Sie oder die entsprechende Person geheiratet haben/hat oder in welchem Ort der Sterbefall der entsprechenden Person eingetreten ist? Es spielt keine Rolle, wo Sie gemeldet sind oder waren. Dies gilt auch bei Personen, von denen Sie eine Personenstandsurkunde benötigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2023 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 24.05.2023 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Harztor - Standesamt

    Aktuelles

    Die Gemeinde Harztor mit seinen Ortschaften Niedersachswerfen, Ilfeld mit Sophienhof, Neustadt, Harzungen und Herrmannsacker liegt mitten im landschaftlich reizvollen Südharz, ganz im Norden von Thüringen und ist die Heimat von rund 7600 Menschen. Wie unser Name schon verrät, sind wir im Landkreis Nordhausen das Tor zum Harz: Hinter Ilfeld wachsen die Harzberge steil empor.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ilgerstraße 23

    99768 Harztor

    OT Ilfeld

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz auf dem Hof der Verwaltung
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Bushaltestelle Lindenallee, Ilfeld


    HSB-Bahnhof Ilfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036331 373-42

    E-Mail: standesamt@harztor.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Harztor

    Empfänger: Gemeinde Harztor

    IBAN: DE84 8205 4052 0305 0083 58

    BIC: HELADEF1NOR

    Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Weitere Informationen

    Das Bau- und Ordnungsamt (hinteres Gebäude) ist barierefrei (Rollstuhlgerecht) zu erreichen.

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2016 (von: Moser, Andre)

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: Moser, Andre)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehegatte
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)