Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Online-Dienst
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz
Beschreibung
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.
Ansprechpartner
Gemeinde Harztor - Standesamt
Aktuelles
Die Gemeinde Harztor mit seinen Ortschaften Niedersachswerfen, Ilfeld mit Sophienhof, Neustadt, Harzungen und Herrmannsacker liegt mitten im landschaftlich reizvollen Südharz, ganz im Norden von Thüringen und ist die Heimat von rund 7600 Menschen. Wie unser Name schon verrät, sind wir im Landkreis Nordhausen das Tor zum Harz: Hinter Ilfeld wachsen die Harzberge steil empor.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz auf dem Hof der Verwaltung
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Bushaltestelle Lindenallee, Ilfeld
HSB-Bahnhof Ilfeld
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036331 373-42
E-Mail: standesamt@harztor.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Harztor
Empfänger: Gemeinde Harztor
IBAN: DE84 8205 4052 0305 0083 58
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Weitere Informationen
Das Bau- und Ordnungsamt (hinteres Gebäude) ist barierefrei (Rollstuhlgerecht) zu erreichen.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehegatte
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021