Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Hinweise für Niederorschel: Sterbeurkunde Ausstellung

    Wofür wird eine Sterbeurkunde u.a. benötigt?
    - Bestattung
    - Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht 
    - Abmeldung von Versicherungen und Banken

    Wer kann eine Sterbeurkunde beantragen? 
    - Vorfahren, Abkömmlinge, Lebenspartner und Ehegatten des Verstorbenen
    - Geschwisterkind, wenn es ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann
    - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
    Mindestalter der Antragsberechtigten: 16 Jahre 
     

    Voraussetzung für die Ausstellung:
    - Person verstorben in einem der nachstehenden Ereignisorte und Zeiträume:
      - Deuna / Vollenborn                  ab 1874 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Gerterode                                ab 1874 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Hausen                                    ab 1996 (davor Standesamt Leinefelde-Worbis)
      - Kleinbartloff / Reifenstein        ab 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Niederorschel / Oberorschel    von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Rüdigershagen                        ab 1874 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Zaunröden                               ab 1874 bis 1950

    Hinweise: Für Beurkundungen vor 1874 wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt. 

    Im Zeitraum Januar 1986 bis Dezember 1995 gab es in Niederorschel kein Standesamt. Bitte wenden Sie sich für Beurkundungen in diesem Zeitraum an das zuständige Beuurkundungsstandesamt. 

    Nach Ablauf der Fortführungsfristen gem. § 5 Abs. 5 PStG (hier 30 Jahre) können aus dem vorhandenen Sterberegister nur noch beglaubigte Archivkopien angefertigt werden. Sterbeurkunden werden dann nicht mehr ausgestellt. 

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_213008975

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können: - Ehegatten und Lebenspartner - Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. - Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

    Hinweise für Niederorschel: Sterbeurkunde Ausstellung

    Standesamt Niederorschel

    Bergstraße 51

    37355 Niederorschel

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederorschel

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 51

    37355 Niederorschel

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036076 557-0

    Fax: 036076 557-80

    E-Mail: gemeinde@niederorschel.de

    Internet

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehegatte
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

    Verfahrensablauf

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Bestattung, Standesamtsangelegenheit, Sterbeurkunde, Leichenschauschein, Leichenpass, tot, Beerdigungsschein, Todesbescheinigung, Totenschein, Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Standesamt, Sterbefallanzeige, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Beerdigung, Hinterbliebene, gestorben, Tod

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de