Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Hinweise für Niederorschel: Sterbeurkunde Ausstellung
Wofür wird eine Sterbeurkunde u.a. benötigt?
- Bestattung
- Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht
- Abmeldung von Versicherungen und Banken
Wer kann eine Sterbeurkunde beantragen?
- Vorfahren, Abkömmlinge, Lebenspartner und Ehegatten des Verstorbenen
- Geschwisterkind, wenn es ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Mindestalter der Antragsberechtigten: 16 Jahre
Voraussetzung für die Ausstellung:
- Person verstorben in einem der nachstehenden Ereignisorte und Zeiträume:
- Deuna / Vollenborn ab 1874 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
- Gerterode ab 1874 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
- Hausen ab 1996 (davor Standesamt Leinefelde-Worbis)
- Kleinbartloff / Reifenstein ab 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
- Niederorschel / Oberorschel von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
- Rüdigershagen ab 1874 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
- Zaunröden ab 1874 bis 1950
Hinweise: Für Beurkundungen vor 1874 wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt.
Im Zeitraum Januar 1986 bis Dezember 1995 gab es in Niederorschel kein Standesamt. Bitte wenden Sie sich für Beurkundungen in diesem Zeitraum an das zuständige Beuurkundungsstandesamt.
Nach Ablauf der Fortführungsfristen gem. § 5 Abs. 5 PStG (hier 30 Jahre) können aus dem vorhandenen Sterberegister nur noch beglaubigte Archivkopien angefertigt werden. Sterbeurkunden werden dann nicht mehr ausgestellt.
Online-Dienst
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz
Beschreibung
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.
Hinweise für Niederorschel: Sterbeurkunde Ausstellung
Standesamt Niederorschel
Bergstraße 51
37355 Niederorschel
Ansprechpartner
Gemeinde Niederorschel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehegatte
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
Verfahrensablauf
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Sterbefall, Bestattung, Standesamtsangelegenheit, Sterbeurkunde, Leichenschauschein, Leichenpass, tot, Beerdigungsschein, Todesbescheinigung, Totenschein, Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Standesamt, Sterbefallanzeige, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Beerdigung, Hinterbliebene, gestorben, Tod