Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Hinweise für Weimar: NKWD-Sterbefälle
NKWD-Sterbefälle
Nachbeurkundung der Sterbefälle von Personen, die im Sowjetischen Internierungslager in Weimar-Buchenwald in der Zeit von 1945 bis 1952 verstorben sind. Die Nachbeurkundung erfolgt von Amts wegen nach einer Benachrichtigung des Standesamtes durch den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes oder auf Antrag von Hinterbliebenen. Im Internierungslager Weimar-Buchenwald sind ca. 6500 Menschen verstorben. Bis zum 31.12.2010 hat das Standesamt Weimar 1634 Sterbefälle nachbeurkundet.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Standesamt
Beschreibung
Bis auf Weiteres können alle Vorsprachen im Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Herderplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Graben
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Goetheplatz/Zentrum
Linie:- Bus: Goetheplatz/Zentrum
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Bis auf Weiteres können alle Vorsprachen im Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Kontakt
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehegatte
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Weimar: NKWD-Sterbefälle
§§ 30,31 ff PStG
Verfahrensablauf
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Hinweise für Weimar: NKWD-Sterbefälle
- gebührenfrei
Kassenzeichen:
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
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