Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Hinweise für Weimar: NKWD-Sterbefälle

    NKWD-Sterbefälle
    Nachbeurkundung der Sterbefälle von Personen, die im Sowjetischen Internierungslager in Weimar-Buchenwald in der Zeit von 1945 bis 1952 verstorben sind. Die Nachbeurkundung erfolgt von Amts wegen nach einer Benachrichtigung des Standesamtes durch den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes oder auf Antrag von Hinterbliebenen. Im Internierungslager Weimar-Buchenwald sind ca. 6500 Menschen verstorben. Bis zum 31.12.2010 hat das Standesamt Weimar 1634 Sterbefälle nachbeurkundet.

    Online-Dienst

    Sterbeurkunde anfordern

    ID: L100038_213318383

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können: - Ehegatten und Lebenspartner - Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. - Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Standesamt

    Beschreibung

    Bis auf Weiteres können alle Vorsprachen im Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Markt 1

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Herderplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Graben
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Goetheplatz/Zentrum
      Linie:
      • Bus: Goetheplatz/Zentrum

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Bis auf Weiteres können alle Vorsprachen im Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Kontakt

    Fax: 03643 762-640

    Telefon Festnetz: 03643 762-636

    E-Mail: standesamt@stadtweimar.de

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehegatte
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Weimar: NKWD-Sterbefälle

    §§ 30,31 ff PStG

    Verfahrensablauf

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Hinweise für Weimar: NKWD-Sterbefälle

    • gebührenfrei

      Kassenzeichen:

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Leichenpass, Urkunde, Tod, Sterbefallanzeige, Sterbefall, Bestattung, Standesamtsangelegenheit, Totenschein, Sterbefallbeurkundung, tot, Todesbescheinigung, Leichenschauschein, Bestattungsinstitut, gestorben, Standesamtsangelegenheiten, Sterbeurkunde, Beerdigungsschein, Standesamt, Hinterbliebene, Beerdigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de