Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Ländereck
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 1 Gebühren: k.A. - Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Abzweig Bfw
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte in der Information im Erdgeschoss melden.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Wochenmarkt, Sondernutzungserlaubnis, Markt, Märkte, Gewerbe, Saisonstandplatz, Tagesstandplatz