Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Standplatzgenehmigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Hinweise für Ronneburg: Marktsatzung Ronneburg
Stadtverwaltung Ronneburg
Marktmeister
Markt 1/2
07580 Ronneburg
Tel.: 036602/536-0
E-Mail: stadt@ronneburg.de
Stadtverwaltung Ronneburg
Marktmeister
Markt 1/2
07580 Ronneburg
Tel.: 036602/536-0
E-Mail: stadt@ronneburg.de
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ronneburg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Bahnhofstrasse
Regionalbahn: Gera - Altenburg
Regionalbahn: Gera - Gößnitz
Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Markt
Bus: Gera - Altenburg
Bus: Gera - Friedmannsdorf
Bus: Gera - Haselbach
Bus: Gera - Zwickau
Haltestelle Ronneburg/Thür. - Zeitzerstrasse
Bus: Gera - Beiersdorf
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Ronneburg
Empfänger: Stadtverwaltung Ronneburg
IBAN: DE54 8305 0000 0000 2204 69
BIC: HELADEF1GER
Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Hinweise für Ronneburg: Marktsatzung Ronneburg
Auf Grund der mündlichen oder schriftlichen Antragstellung erfolgt eine entsprechende Standplatzgenehmigung.
- Tagesstandplatzzusage: mündlich
- Jahresstandplatzzusage: schriftlich
Die Marktgebührensatzung der Stadt Ronneburg/ Thür. findet entsprechend Anwendung.
Auf Grund der mündlichen oder schriftlichen Antragstellung erfolgt eine entsprechende Standplatzgenehmigung.
- Tagesstandplatzzusage: mündlich
- Jahresstandplatzzusage: schriftlich
Die Marktgebührensatzung der Stadt Ronneburg/ Thür. findet entsprechend Anwendung.
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Kosten
Hinweise für Ronneburg: Marktsatzung Ronneburg
Laut Marktgebührensatzung
Laut Marktgebührensatzung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen