Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
    Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949116

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Oppurg - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Sonstige Zuständigkeiten:

    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Erteilung von Genehmigungen für Traditionsfeuer, zur Plakatierung, zum Fällen von Bäumen)
    • Anzeige bzw. Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen
    • Straßensondernutzung
    • Erteilung von Genehmigungen zur Inanspruchnahme öffentlicher (gemeindlicher) Verkehrsflächen
    • Überwachung des ruhenden Verkehrs
    • Brandschutz, Katastrophenschutz
    • Tierschutz/Fundtiere
    • Jagd- und Fischereiwesen (Wildschäden, Pachtverträge)
    • Fundbüro
    • Friedhofswesen (gemeindliche Friedhöfe)
    • Satzungsrecht
    • Versicherungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Türkenhof 5

    07381 Oppurg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 09:00 - 12:00 Uhr * Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr * Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03647 4394-21

    Fax: 03647 4394-94

    Telefon Festnetz: 03647 4394-20

    E-Mail: ordnungsamt@vg-oppurg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
    Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wochenmarkt, Märkte, Markt, Saisonstandplatz, Sondernutzungserlaubnis, Gewerbe, Tagesstandplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English