Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Hirschberg
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Stadtverwaltung Hirschberg - Kultur
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Mo.: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr Die.:16:00 - 18:00 Uhr Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Gewerbe, Markt, Tagesstandplatz, Märkte, Wochenmarkt, Sondernutzungserlaubnis, Saisonstandplatz