Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kaulsdorf - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00 - 12:00 Uhr * Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Stingl
Postanschrift
Straße des Friedens 27
07338 Kaulsdorf
Telefon Festnetz: 036733 34913
Fax: 036733 22252
E-Mail: stingl@kaulsdorf-saale.de
Internet
Formulare
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Wochenmarkt, Sondernutzungserlaubnis, Markt, Märkte, Gewerbe, Saisonstandplatz, Tagesstandplatz