Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Grammetal - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Isseroda Schloßgasse
Linie:- Bus: 233
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Hinweis: * Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen. Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110 * nur mit Terminvereinbarung Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 10:00 Uhr Standesamt Berlstedt Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg Tel. 036452 / 78517 o. 78527 Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@grammetal.de
Kontaktperson
Herr Scharf (Sachgebietsleiter OA)
Hausanschrift
Fax: +49 3643 831130
Telefon Festnetz: +49 3643 831140
Telefon mobil: +49 174 3343110
E-Mail: ordnungsamt@grammetal.de
Frau Ehrhard (Mitarbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3643 831141
Fax: +49 3643 831130
Telefon mobil: +49 174 334311
E-Mail: ordnungsamt@grammetal.de
Internet
Formulare
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Weitere Informationen
nur Objekt Schloßgasse 19 mit Rollstuhl erreichbar!
Stichwörter
Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Wochenmarkt, Sondernutzungserlaubnis, Markt, Märkte, Gewerbe, Saisonstandplatz, Tagesstandplatz