Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
    Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949116

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße

    Aktuelles

    Gemeinde Ilmtal-Weinstraße ist durch den Landtagsbeschluss vom 19.12.2013 als Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden Liebstedt, Mattstedt, Niederreißen, Niederroßla, Nirmsdorf, Oberreißen, Oßmannstedt, Pfiffelbach und Willerstedt zum 31.12.2013 entstanden. Sie übernimmt für die Gemeinde Kromsdorf die Aufgabe einer erfüllenden Gemeinde.

    Beschreibung

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    verehrte Gäste,

    ich begrüße Sie recht herzlich in der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße. Mit einem schnellen "Klick" erhalten Sie auf unserer Homepage www.ilmtal-weinstrasse.de hier aktuelle Informationen und erfahren viel Wissenswertes über unsere Gemeinde.

    Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße entstand am 31. Dezember 2013 durch die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße und der dazugehörigen Gemeinden (mit Ausnahme von Kromsdorf).

    Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße besteht aus neun Ortschaften:

    - Liebstedt mit dem Ortsteil Goldbach

    - Mattstedt

    - Niederreißen

    - Niederroßla

    - Nirmsdorf

    - Oberreißen

    - Oßmannstedt mit dem Ortsteil Ulrichshalben

    - Pfiffelbach mit dem Ortsteil Wersdorf

    - Willerstedt

    Die Gemeinde Kromsdorf mit ihrem Ortsteil Denstedt wird von der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße erfüllt.

    Stöbern Sie auf diesen Internetseiten, um unsere Gemeinde zu erkunden. Unsere Ortschaften haben sich im Laufe der letzten Jahre zu gepflegten und sehenswerten Kleinoden entwickelt. Sie verfügen über eine reichhaltige Geschichte und ein vielseitiges und geistig-kulturelles Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Kultur-, Sport- und anderen Vereinen. Sie helfen Traditionen zu bewahren und ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln.

    Nutzen Sie aber auch die Gelegenheit, uns außerhalb des "www" kennen zu lernen und gehen sie vor Ort auf Entdeckungsreise.
    Unser Anliegen ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung - auch auf unserer Homepage. Deshalb sind wir für Ihre etwaigen Verbesserungsvorschläge, Wünsche und Fragen dankbar und offen.

    Herzlichst

    Ihr Bürgermeister

    Thomas Gottweiss

    Adresse

    Hausanschrift

    OT Pfiffelbach, Willerstedter Straße 1

    99510 Ilmtal-Weinstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr Bitte beachten Sie das unsere Mitarbeiter gleitende Arbeitszeit haben. Falls Sie Ihren Gesprächspartner außerhalb der Kernzeit (Mo.-Fr. 9-12, Mo. - Mi. 13-15 Uhr, Do. 13-18 Uhr) nicht erreichen sollten, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie, dass in unserem Einwohnermeldeamt nur Barzahlung möglich ist!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036462 954-0

    Fax: 036462 954-29

    E-Mail: info@ilmtal-weinstrasse.de

    Bankverbindung

    Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

    Empfänger: Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

    IBAN: DE76 8206 4188 0000 8060 99

    BIC: GENODEF1WE1

    Bankinstitut: VR-Bank Weimar e.G.

    Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

    Empfänger: Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

    IBAN: DE39 8205 1000 0301 0347 61

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
    Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Weitere Informationen

    Die neu errichtete rollstuhlgerechte Zuwegung erfolgt über das Hauptgebäude der Agrargesellschaft Pfiffelbach. Für die Bürger und Bürgerinnen, welche auf diese Möglichkeit zurückgreifen möchten, empfehlen wir die vorherige telefonische Kontaktaufnahme. so finden Sie uns:

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2007

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbe, Sondernutzungserlaubnis, Saisonstandplatz, Märkte, Tagesstandplatz, Wochenmarkt, Markt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024