Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Es gibt zwei Eingänge.
Einer befindet sich im Innenhof der Verwaltung rechts,
der andere Eingang ist vom Parkplatz aus zugänglich.
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 036459 44031
Telefon Festnetz: 036459 44032
Telefon Festnetz: 036459 44033
E-Mail: ordnungsamt@blankenhain.de
Bankverbindung
Stadt Blankenhain
Empfänger: Stadt Blankenhain
IBAN: DE72 1203 0000 0000 9334 32
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Weitere Informationen
Behindertenklingel im Innenhof
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Hinweise für Blankenhain: Marktsatzung
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Hinweise für Blankenhain: Marktsatzung
Mit dem Bescheid wird auf den Rechtsbehelf hingewiesen.
Mit dem Bescheid wird auf den Rechtsbehelf hingewiesen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Gewerbe, Sondernutzungserlaubnis, Saisonstandplatz, Märkte, Tagesstandplatz, Wochenmarkt, Markt