Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
    Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949116

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Berka - Bürgeramt - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    99438 Bad Berka

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zentrum (Bleichstraße)
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bad Berka Zeughausplatz
      Linien:
      • Bus: 235 Erfurt - Meckfeld - Gutendorf - Bad Berka
      • Regionalbahn: EB 26 Weimar - Kranichfeld (KBS 579)
      • Bus: 221 Weimar - Bad Berka - Blankenhain - Rudolstadt
      • Bus: 237 Weimar - Schoppendorf - Bergern - Bad Berka

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag nach Vereinbarung Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036458 55217

    Fax: 036458 55155

    E-Mail: ordnungsamt@bad-berka.de

    Kontaktperson

    • Frau Marita Borchert (Sachgebietsleiterin)

      Telefon Festnetz: 036458 55217

    • Frau Jutta Schmidt (Überwachung ruhender Verkehr)

      Telefon Festnetz: 036458 55114

    • Frau Nadine Schachtschabel (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 036458 55126

    Formulare

    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
    Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
    Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Hinweise für Bad Berka: Standplatzgenehmigung

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Hinweise für Bad Berka: Standplatzgenehmigung

    Mit dem Bescheid wird auf den Rechtsbehelf hingewiesen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wochenmarkt, Märkte, Markt, Saisonstandplatz, Sondernutzungserlaubnis, Gewerbe, Tagesstandplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English