Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Standplatzgenehmigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Berka - Bürgeramt - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Zentrum (Bleichstraße)
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Bad Berka Zeughausplatz
Bus: 235 Erfurt - Meckfeld - Gutendorf - Bad Berka
Bus: 237 Weimar - Schoppendorf - Bergern - Bad Berka
Bus: 221 Weimar - Bad Berka - Blankenhain - Rudolstadt
Regionalbahn: EB 26 Weimar - Kranichfeld (KBS 579)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag nach Vereinbarung Dienstag09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag nach Vereinbarung Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Hinweise für Bad Berka: Standplatzgenehmigung
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Hinweise für Bad Berka: Standplatzgenehmigung
Mit dem Bescheid wird auf den Rechtsbehelf hingewiesen.
Mit dem Bescheid wird auf den Rechtsbehelf hingewiesen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Hinweise für Bad Berka: Standplatzgenehmigung
Fachlich freigegeben durch Bürgeramt - Ordnungswesen