Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Standplatzgenehmigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr  Mittwoch geschlossen  Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen   Hinweis: Telefonisch sind die Mitarbeiter des Rathauses auch zu den Schließzeiten erreichbar
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Überweisung, Lastschriftverfahren, Rechnung, Dauerauftrag, SEPA-Lastschrift, Debitkarte, SEPA-Firmenlastschrift, Halbbare Zahlung, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, SEPA-Überweisung, Bargeldlose Zahlung
Bankverbindung
Gemeindeverwaltung Bad Tabarz
Empfänger: Gemeindeverwaltung Bad Tabarz
IBAN: DE11 1203 0000 0000 9653 76
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Stichwörter
Rathaus Bad Tabarz
Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr  Mittwoch geschlossen  Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen   Hinweis: Telefonisch sind die Mitarbeiter des Rathauses auch zu den Schließzeiten erreichbar
Kontakt
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen