Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
    Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949116

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Schmalkalden - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    98574 Schmalkalden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag  08:30 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 17:00 Uhr Freitag  08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03683 667-142

    Fax: 03683 6676-142

    E-Mail: s.kirchner@schmalkalden.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Schmalkalden

    Empfänger: Stadt Schmalkalden

    IBAN: DE81 8405 0000 1505 0000 30

    BIC: HELADEF1RRS

    Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
    Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013

    Technisch geändert am 10.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbe, Sondernutzungserlaubnis, Saisonstandplatz, Märkte, Tagesstandplatz, Wochenmarkt, Markt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024