Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Standplatzgenehmigung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathauseingang Südseite
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Untergelgen
Gebühren: nein
Bushaltestelle "Unterkirche Bad Frankenhausen (Kyffhäuser)"
Bus: Buslinien 451, 490, 491 494 530 und 531
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr* Dienstag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr* Mittwoch geschlossen* Donnerstag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr* Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr* * Terminvereinbarung ist möglich.
Kontakt
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Weitere Informationen
Behindertengerechte Toilette
Stichwörter
Rathaus Bad Frankenhausen
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen