Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Standplatzgenehmigung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Geisa
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Marktplatz 27
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag        geschlossen Dienstag      09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch      geschlossen Donnerstag  09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag         09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen