Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Hinweise für Werra-Suhl-Tal: Standplatzgenehmigung
Für die Mitgliedsgemeinden der VG Berka/Werra existiert keine Marktsatzung.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Werra-Suhl-Tal - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Markt 1
99837 Werra-Suhl-Tal
Verwaltungssitz Hauptamt und Bürgermeister
Hausanschrift
Kirchstraße 9
99837 Werra-Suhl-Tal
Verwaltungssitz Ordnungsamt, Bauverwaltung und Finanzverwaltung
Parkplätze
- Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude Kirchstraße 9
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Gebäude Markt 2
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Innenhof der Kirchstraße 9
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Berka/Werra Mitte
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12.00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Gewerbe, Markt, Tagesstandplatz, Märkte, Wochenmarkt, Sondernutzungserlaubnis, Saisonstandplatz