Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
    Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Standplatzgenehmigung

    ID: L100038_212949116

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Krug, Christin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Landgemeinde Bleicherode - Ordnungsamt/Öffentl. Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 43/44

    99752 Bleicherode

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz hinter Gebäude Hauptstr. 43/44
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkflächen hinter Gebäude Hauptstr. 43/44
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036338 353-24

    Fax: 036338 353-41

    E-Mail: u.kolditz@bleicherode.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
    Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2009 (von: Elvira Kagelmacher)

    Technisch geändert am 09.08.2019 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)