Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Standplatzgenehmigung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Werther
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Parkplatz: Gemeindverwaltung Werther
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof Werther
Bus: Linienbus Nordhausen-Wolkramshausen
Regionalbahn: Nordhausen-Wolkramshausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 -12.00 Uhr, 13.00-15.30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss mit Bauamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt ist rollstuhlgerecht zu erreichen.
Gemeindeverwaltung Werther - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Parkplatz: Gemeindeverwaltung Werther
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof Werther
Bus: Linienbus Nordhausen-Wolkramshausen
Regionalbahn: Nordhausen-Wolkramshausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 09.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag : 09.00 -12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen