Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
    Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Hinweise für Suhl: Standplatzgenehmigung

    • Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Märkte
    • Vergabe der Standplätze für einen bestimmten Zeitraum und Veranstaltungstyp (z.B. Wochen-, Jahr- und Weihnachtsmarkt) unter bestimmten Voraussetzungen

    • Antrag ist schriftlich an die Stadtverwaltung zu stellen und muss folgende Angaben enthalten:
      • vollständige Anschrift
      • konkrete Sortimentsangabe
      • Angabe der Marktveranstaltung (Markttyp, Zeitpunkt)
      • Standgröße
      • Art der Verkaufseinrichtung
      • Kopie der Reisegewerbekarte
    • Preisauszeichnungen

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949116

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

    Hinweise für Suhl: Standplatzgenehmigung

    Ansprechpartner: (03681) 74 29 68

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 53  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neues Rathaus
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742903(SB Straßenverkehr/Sondernutzung)

    Telefon Festnetz: 03681 742982(SB Straßenverkehr)

    Telefon Festnetz: 03681 742969(SB Gewerbe/Gaststätten)

    Telefon Festnetz: 03681 742970(SB Gewerbe/Spielrecht)

    Telefon Festnetz: 03681 742971(Sachgebietsleiter Gewerbeangelegenheiten)

    Telefon Festnetz: 03681 742968(SB Marktwesen/Preisangaben)

    E-Mail: gewerbe@stadtsuhl.de

    Internet

    Formulare

    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
    Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
    Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Hinweise für Suhl: Standplatzgenehmigung

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wochenmarkt, Märkte, Markt, Saisonstandplatz, Sondernutzungserlaubnis, Gewerbe, Tagesstandplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English