Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Hinweise für Suhl: Standplatzgenehmigung
- Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Märkte
- Vergabe der Standplätze für einen bestimmten Zeitraum und Veranstaltungstyp (z.B. Wochen-, Jahr- und Weihnachtsmarkt) unter bestimmten Voraussetzungen
- Antrag ist schriftlich an die Stadtverwaltung zu stellen und muss folgende Angaben enthalten:
- vollständige Anschrift
- konkrete Sortimentsangabe
- Angabe der Marktveranstaltung (Markttyp, Zeitpunkt)
- Standgröße
- Art der Verkaufseinrichtung
- Kopie der Reisegewerbekarte
- Preisauszeichnungen
- Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Märkte
- Vergabe der Standplätze für einen bestimmten Zeitraum und Veranstaltungstyp (z.B. Wochen-, Jahr- und Weihnachtsmarkt) unter bestimmten Voraussetzungen
- Antrag ist schriftlich an die Stadtverwaltung zu stellen und muss folgende Angaben enthalten:
- vollständige Anschrift
- konkrete Sortimentsangabe
- Angabe der Marktveranstaltung (Markttyp, Zeitpunkt)
- Standgröße
- Art der Verkaufseinrichtung
- Kopie der Reisegewerbekarte
- Preisauszeichnungen
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Standplatzgenehmigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Hinweise für Suhl: Standplatzgenehmigung
Ansprechpartner: (03681) 74 29 68
Ansprechpartner: (03681) 74 29 68
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Parkplatz: null
Anzahl: 53
Neues Rathaus
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742971(Sachgebietsleiter Gewerbeangelegenheiten)
Telefon Festnetz: 03681 742969(SB Gewerbe/Gaststätten)
Telefon Festnetz: 03681 742968(SB Marktwesen/Preisangaben)
Telefon Festnetz: 03681 742982(SB Straßenverkehr)
Telefon Festnetz: 03681 742903(SB Straßenverkehr/Sondernutzung)
Telefon Festnetz: 03681 742970(SB Gewerbe/Spielrecht)
E-Mail: gewerbe@stadtsuhl.de
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Hinweise für Suhl: Standplatzgenehmigung
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen