Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
    Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Hinweise für Suhl: Standplatzgenehmigung

    • Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Märkte
    • Vergabe der Standplätze für einen bestimmten Zeitraum und Veranstaltungstyp (z.B. Wochen-, Jahr- und Weihnachtsmarkt) unter bestimmten Voraussetzungen

    • Antrag ist schriftlich an die Stadtverwaltung zu stellen und muss folgende Angaben enthalten:
      • vollständige Anschrift
      • konkrete Sortimentsangabe
      • Angabe der Marktveranstaltung (Markttyp, Zeitpunkt)
      • Standgröße
      • Art der Verkaufseinrichtung
      • Kopie der Reisegewerbekarte
    • Preisauszeichnungen
    • Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Märkte
    • Vergabe der Standplätze für einen bestimmten Zeitraum und Veranstaltungstyp (z.B. Wochen-, Jahr- und Weihnachtsmarkt) unter bestimmten Voraussetzungen

    • Antrag ist schriftlich an die Stadtverwaltung zu stellen und muss folgende Angaben enthalten:
      • vollständige Anschrift
      • konkrete Sortimentsangabe
      • Angabe der Marktveranstaltung (Markttyp, Zeitpunkt)
      • Standgröße
      • Art der Verkaufseinrichtung
      • Kopie der Reisegewerbekarte
    • Preisauszeichnungen

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Standplatzgenehmigung

    ID: L100038_212949116

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Krug, Christin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

    Hinweise für Suhl: Standplatzgenehmigung

    Ansprechpartner: (03681) 74 29 68

    Ansprechpartner: (03681) 74 29 68

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 53

    Neues Rathaus

    Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742971(Sachgebietsleiter Gewerbeangelegenheiten)

    Telefon Festnetz: 03681 742969(SB Gewerbe/Gaststätten)

    Telefon Festnetz: 03681 742968(SB Marktwesen/Preisangaben)

    Telefon Festnetz: 03681 742982(SB Straßenverkehr)

    Telefon Festnetz: 03681 742903(SB Straßenverkehr/Sondernutzung)

    Telefon Festnetz: 03681 742970(SB Gewerbe/Spielrecht)

    E-Mail: gewerbe@stadtsuhl.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
    Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Weitere Informationen

    Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice

    Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2007 (von: Erik Bartholome)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Walther, Laura)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)